Natürlich möchte jeder die Sicherheit haben, daß die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar sind. Dies wird durch mehrere Maßnahmen der Versicherungsunternehmen sichergestellt: - Die Bildung eines Durchschnittsbeitrags, der im Alter zu hohe Beiträge vermeidet (siehe Kapitel “Beiträge”)
- Seit Januar 2000 verlangt der Gesetzgeber einen generellen Alterssicherungszuschlag in Höhe von 10% der Beiträge, mit dem im Alter die Beiträge gesenkt werden (siehe Kasten rechts)
- Die Schaffung eines brancheneinheitlichen
Standardtarifs für langjährig Versicherte, der nicht teurer sein darf als die Gesetzliche Krankenkasse und der deren Leistungen beinhaltet.
Dieser Stadardtarif kann (muß aber nicht) vom Versicherten im Rentenalter gewählt werden.
Zusätzlich zahlt der Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung ein Zuschuß bis zur Höhe des halben
durchschnittlichen Beitragssatzes (bezogen nur auf die Leistung der Gesetzlichen Renten!). Betrachten wir zum Vergleich den Beitragsumfang in der Gesetzlichen Krankenkasse: Wer vor
Rentenbeginn freiwillig in der Gesetzlichen Krankenkasse Mitglied war (Konkret: Wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 9/10 der Zeit Pflichtmitglied war) ist auch als Rentner freiwillig versichert. Die Folge: - Es ist der volle Krankenversicherungsbeitrag (allerdings der “ermäßigte”
Beitragssatz ohne Krankengeld) zu zahlen
- Es wird vom Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung ein Zuschuß bis zur Höhe des halben durchschnittlichen Beitragssatzes geleistet (bezogen nur auf die Leistung der Gesetzlichen Renten!).
- Sämtliche Mieteinnahmen sowie Erträge aus Kapitalanlagen sind voll beitragspflichtig (unabhängig von der jeweiligen Steuerpflicht)
Gerade der letztgenannte Punkt führt bei freiwillig in der
Gesetzlichen Krankenkasse versicherten Personen zu enorm hohen Beiträgen im Alter! Die Private Krankenversicherung hat dagegen ihren festen Beitrag, unabhängig von den Einkünften. Außerdem kann in der Privaten Krankenversicherung durch Reduzierung des Leistungsumfangs ein deutliche Beitragssenkung erzielt werden. Basistarif bzw. Standardtarif für langjährig Versicherte Dieser spezielle Tarif kann von allen privat Krankenversicherten in Anspruch genommen werden, die mindestens 10 Jahre lang versichert waren und älter als 65 Jahre (in bestimmten
Fällen sogar schon ab Alter 55) sind. Die Leistungen entsprechen denen der Gesetzlichen Krankenkassen und die Beiträge dürfen nicht höher liegen als die Höchstbeiträge dort.. Die bisher angesparten Rückstellungen reduzieren jedoch diesen Beitrag nun noch weiter (beispielhafte Darstellung): |