Um sich Arbeitnehmer privat versichern zu können, müssen folgende Einkommensgrenzen (Bruttogehalt pro Jahr) erreicht sein: - im Jahr 2011 über EUR 49.950 und
- im Jahr 2012 über EUR 50.850
Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten von Ihrem Arbeitgeber genau wie in der Gesetzlichen
Krankenkasse einen Zuschuß in Höhe von 50% auf die gesamten Beiträge - bis zu den Höchstsätzen der Gesetzlichen Kassen. Die Leistungen können ganz nach Wunsch und Bedarf frei gewählt werden - vom leistungsreduzierten Basisschutz bis hin zum TOP-Schutz mit den bestmöglichen Leistungen weltweit ohne Begrenzungen.
Wichtigste Ergänzung der eigentlichen Krankenversicherung ist das sogenannte “Krankentagegeld”, also das Krankengeld nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dieses Krankentagegeld kann individuell an das eigene Einkommen angepasst werden und sichert im Gegensatz zur
Gesetzlichen Krankenkasse das komplette Nettoeinkommen ab! |