Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie z.B. Richter, Abgeordnete, Dienstordnungs-Angestellte sowie einige im öffentlichen Dienst beschäftigte Personen haben mit ihren direkten Angehörigen Anspruch auf Beihilfe. Das bedeutet, der Dienstherr (Land oder Bund) zahlt einen Teil der Krankheitskosten.
Nur der Restbetrag muß noch abgesichert werden. Gerade für Beihilfeberechtigte ist die Private Krankenversicherung eine ideale Alternative, müssen sie doch in der Gesetzlichen Krankenkasse den vollen Beitrag zahlen. In der Privaten Krankenversicherung jedoch können exakt der Restkosten von 20 bis
50 Prozent abgesichert werden - mit allen Kostenvorteilen. Sogar für über 50-jährige Beihilfeberechtigte kann ein Wechsel in die Private Krankenversicherung mit TOP-Leistungen noch Beitragsvorteile bringen! |