Private Krankenversicherung: | Gesetzliche Krankenversicherung |
- Privatpatient
mit freier Arztwahl (auch des Facharztes)
| - Grundversorgung, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist
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- freie Wahl unter allen niedergelassenen approbierten Ärzten
| - Wahl nur unter den zugelassenen Kassenärzten
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- Arztwechsel - auch zum Facharzt - ist jederzeit ohne Überweisung möglich
| - Facharztbesuch meist nur mit Überweisung
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- Kaum Wartezeiten, da Terminvereinbarung
| - häufig lange Wartezeiten in der Sprechstunde
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- freie Wahl unter den zugelassenen Heilpraktikern
| - keine Erstattung für Heilpraktikerleistungen
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- Ausnutzung aller anerkannten Behandlungsmethoden und Medikamente
| - oft nur Genehmigungen im Einzelfall oder generelle Ablehnung
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- Freie
Verschreibungsmöglichkeit aller anerkannten Arzneimittel
| - Verschreibung nur im Rahmen der Liste verordnungsfähiger Arzneimittel. Budget-Begrenzung der Ärzte.
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- Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit sind Entscheidungsmerkmale für die Verschreibung
| - Verschreibungsverbot für diverse Medikamente (“Positivliste”)
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- Kostenerstattung bei Medikamenten und Heilmitteln bis zu 100%
| - Zuzahlungen bei Arznei- und Hilfsmitteln
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- Kostenerstattung für Brillengestell i.d.R. zwischen 100,- und 250,- EUR jährlich bzw. alle zwei Jahre und Kostenerstattung auch für entspiegelte oder getönte Gläser sowie für Kontaktlinsen.
| - keine Leistungen für Sehhilfen
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- europaweite oder weltweite Geltung ohne Mehrbeitrag
| - keine Leistung in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen
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- klare Leistungsvereinbarung durch den Versicherungsvertrag, der durch die Versicherung nicht einfach geändert werden kann
| - keine Leistungsvereinbarung, sondern gesetzliche Regelungen. Leistungen können durch den Gesetzgeber einfach gestrichen werden
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| alle Angaben ohne Gewähr! |