Gerade für Frauen stellt sich oft die Frage, ob sie sich angesichts von möglichem Nachwuchs und Schwangerschaft überhaupt privat versichern sollen. Zunächst einmal die Regelung der Gesetzlichen
Krankenkasse dazu: Entgegen einer weit verbreiteten Annahme sind auch während der Elternzeit Krankenversicherungsbeiträge an die Gesetzliche Krankenkasse zu zahlen! Das betrifft alle vor Eintritt des Erziehungsurlaubs freiwillig in der Gesetzlichen Krankenkasse versicherten Personen. Nur Pflichtmitglieder der Gesetzlichen Kasse (die also unter als Arbeitnehmer unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen) sind beitragsfrei versichert. Alle anderen müssen daher trotz Elternzeit
und ohne Einkommen einen Beitrag zahlen. Dieser bemisst sich am hälftigen Familieneinkommen (also incl. dem des Partners), ist mindestens aber der Mindestbeitrag gem. §240 Abs. 4 Satz 1 SGB V. Betrachtet man diesen Punkt, relativiert sich der vermeintliche Vorteil der Gesetzlichen Krankenkasse recht
schnell. Allerdings bieten gerade in den letzten Jahren einige Private Versicherungen spezielle Tarife mit frauenspezifischen Leistungen an. Dazu gehört, daß nach Geburt eines Kindes z.B. 6 Monate oder sogar ein ganzes Jahr lang gar kein Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen ist!
Beitrag für die Kinder Grundsätzlich ist in der Privaten Krankenversicherung ein eigener Beitrag für jedes Kind zu bezahlen. Doch zuvor sollte geprüft werden, wie das Kind versichert werden muß. Grundregel: Das Kind wird dem Elternteil mit dem höheren Einkommen zugeordnet. Hat z.B. die
Mutter Elternzeit und kein Einkommen, dann ist das Kind dem Vater zugeordnet. Ist dieser gesetzlich versichert, dann ist das Kind bei diesem beitragsfrei (!) mitversichert - trotz privater Krankenversicherung der Mutter. Wann lohnt sich nun die Private Krankenversicherung für Frauen, die Nachwuchs haben
möchten? - Wenn bis zur Schwangerschaft noch einige Zeit hin ist und aus der Beitragsersparnis der Privaten Versicherung Rücklagen für die Zeit der Elternzeit / des Erziehungsurlaubs aufgebaut werden können.
- Wenn ein Tarif gewählt wird, bei dem es in der Elternzeit / dem Erziehungsurlaub eine Beitragsfreiheit gibt
- Wenn vielleicht nicht die vollen drei Jahre Elternzeit genommen werden sollen,
sondern z.B. nach einem Jahr wieder eine Tätigkeit angedacht ist (ist diese z.B. nur halbtags als Arbeitnehmer, besteht dann fast immer Mitgliedspflicht in der Gesetzlichen Krankenkasse)
- Wenn die Familienplanung bereits abgeschlossen ist, also die Kinder alle da sind
Wann macht eine Private Krankenversicherung für Frauen meist keinen Sinn? - Wenn bereits Schwangerschaft besteht (hier nimmt so gut wie keine Krankenversicherung mehr auf)
- Wenn mehr als maximal 2 Kinder geplant sind
- Wenn der volle Erziehungsurlaub und dann vielleicht auch noch mehrfach durch mehrere
Kinder genommen werden soll
- Wenn nach Geburt und Elternzeit als Hauptberuf Hausfrau vorgesehen ist
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