Nun sind Sie privat versichert und wollen natürlich wissen, wie es hier funktioniert. Im Grunde ziemlich einfach: Für das Krankenhaus
bekommen Sie eine “Card für Privatversicherte”, ähnlich Ihrer bisherigen Versichertenkarte bei der Gesetzlichen Krankenkasse. Auf dieser Karte steht, welche Leistungen Sie im Krankenhaus versichert haben, so daß man Ihnen direkt das gewünschte Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung gibt. Die Kosten rechnet das Krankenhaus direkt mit Ihrer Versicherung ab. Sie bekommen davon nichts mit. Lassen Sie sich vom Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker behandeln, dann erhalten Sie vom Behandler hierfür eine Rechnung. In der Regel haben Sie eine Zahlungsfrist von 4 Wochen. Diese Zeit reicht aus, um die Rechnung an die Versicherung weiter zu schicken und von dieser das Geld dafür auf Ihr Konto gezahlt zu bekommen. Nun bezahlen Sie davon Ihren Behandler
und brauchen somit nicht in Vorlage zu treten! Nur Medikamente, die Sie benötigen, müssen Sie direkt in der Apotheke bezahlen. Die Quittung darüber reichen Sie ebenfalls einfach bei der Versicherung ein und Sie bekommen den Betrag umgehend erstattet. Sind die Kosten einmal äußerst hoch (z.B.
wegen ganz spezieller Medikamente oder ähnlichem), sollten Sie dies mit der Versicherung vorher abklären. Normalerweise findet man eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung! Sind Sie sich einmal nicht sicher, wie im Einzelfall geleistet wird oder ein Arzt versucht, eine spezielle Zusatzvereinbarung mit
Ihnen zu treffen, dann sollten Sie auf jeden Fall mit Ihrer Versicherung Rücksprache halten. Hierzu wird in der Regel ein spezielles Servicetelefon angeboten. Wünschen Sie einen unabhängigen Rat, dann steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung, wenn wir Ihren Vertrag vermitteln durften! |