Krankenversicherung KV-Infos.de - Umfangreiche Informationen rund um die Krankenversicherung: Privat, Gesetzlich und als Zusatz!
pointed_line_navi
Ihr direkter Kontakt zu uns

0800-93009900
(kostenfrei)

 

eMail-Kontakt

 


 

Erstinformation zu uns als Vermittler - Bild © arthurdent, Fotolia.com

Erstinformationen
zu uns als Vermittler

Private Krankenversicherung für Selbständige

pointed_line_long

Alle Selbständigen und Freiberufler können sich grundsätzlich privat versichern zu können. Der Beitrag zur PKV ist aber fix - das heißt, auch in Monaten mit sehr geringem Einkommen muß der Beitrag in voller Höhe bezahlt werden!

Die Leistungen können ganz nach Wunsch und Bedarf frei gewählt werden - vom leistungsreduzierten Basisschutz bis hin zum TOP-Schutz mit den bestmöglichen Leistungen weltweit ohne Begrenzungen.

Besonders wichtig für Selbständige ist das sogenannte “Krankentagegeld”, also die Einkommenssicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Dieses Krankentagegeld kann individuell an das durchschnittliche Einkommen angepasst werden.
Es wäre aber sehr teuer, hier gleich ab dem ersten Tag eine Zahlung von mehreren hundert EURO zu vereinbaren. Daher staffelt man in der Regel das Krankengeld, so daß man z.B. die ersten vier Wochen der Krankheit gar kein Geld von der Versicherung bekommt, nach 4 Wochen einen Teil der Summe und nach weiteren 2 Wochen dann den Rest, bis das komplette Einkommen abgesichert ist. Der Kostenvorteil durch solche “Karenzzeiten” ist immens!
Ohnehin sollten Selbständige immer ein Monatsnetto cash für solche Fälle vorhalten.

 Möglichst hoher
 Selbstbehalt:

Wie in der KFZ-Versicherung gibt es bei der Privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, einen sogenannten Selbstbehalt zu vereinbaren.
Das bedeutet: Bis zu einem bestimmten Betrag werden die Kosten selbst getragen und erst dann leistet die Versicherung.

Da diese Selbstbehalte den monatlichen Beitrag stark reduzieren, sparen sie gerade den eher selten kranken Selbständigen viel Geld.

 

pointed_line_long

 

         Impressum AGB Datenschutz  Wir sind Versicherungsmakler gemäß §34 d der deutschen Gewerbeordnung - zur Erstinformation.