Immer wieder wird die Frage gestellt: Und was, wenn ich zurück in die Gesetzliche Krankenkasse will? Um es ganz deutlich zu sagen: Das ist im Normalfall nicht vorgesehen!
Wer das soziale System der GKV verläßt um sich indviduelle Vorteile in der PKV zu sichern (bessere Leistungen und ggfls. günstigere Beiträge) der hat sich ja bewußt so entschieden. Warum sollte die GKV ihn da wieder aufnehmen, nur weil es für ihn günstiger wäre? Daher ist eine Wiederaufnahme in die GKV nur bei Unterschreiten von Einkommensgrenzen als Arbeitnehmer und Arbeitslosigkeit (Bezug von ALG I) möglich - sofern man nicht alter als 55 Jahre alt ist.
Ein freies Wahlrecht gibt es nicht! Allerdings ist auch mal hinterfragen: Warum sollte eigentlich der Wunsch zur Rückkehr bestehen? Die Leistungen der GKV sind gegenüber den guten und empfehlenswerten PKV-Tarifen wesentlich schlechter. Die gesetzlichen Leistungen lassen sich auch mit Basistarifen oder dem Standardtarif im Alter absichern. Und das bei meist wesentlich niedrigeren Preisen als für die Gesetzliche Krankenkasse. Hinzu kommen die Rückstellungen für Beitragssenkungen im Alter, die es in der gesetzlichen Kasse nicht gibt und die bei einer Rückkehr verloren gingen. Wesentlicher Grund ist eigentlich nur die Arbeitslosigkeit - und hier sieh der Gesetzgeber bis Alter 55 Jahre ja auch ein Wechselrecht vor. Alle anderen Eventualitäten lassen sich weitgehend planen oder zumindest vor einer Entscheidung kalkulieren. Bedenken Sie bitte: Die Entscheidung für eine Private Krankenversicherung sollte nie ausschließlich aufgrund einer Beitragsersparnis erfolgen - viel wichtiger sind die wesentlich
umfangreicheren Leistungen. Bei unerwarteten Ereignissen ist damit notfalls eine Leistungsreduzierung und damit ein niedrigerer Beitrag problemlos möglich. Noch ein Hinweis: Seit dem Jahr 2007 besteht eine Versicherungspflicht
für alle Personen, die zuletzt irgendwann einmal in einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert waren. Diese müssen sich rückwirkend zum 01.04.2007 (bzw. bei Rückzug aus dem Ausland zum Tag der Rückkehr) in einer Gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl versichern. Jede Kasse muß diese Personen aufnehmen - unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Ab dem 01.01.2009 gilt die Krankenversicherungspflicht auch für alle jene, die zuletzt irgendwann einmal privat versichert waren. Dazu müssen die Privaten Krankenversicherungen einen sogenannten “Basistarif” anbieten, in dem alle entsprechenden Personen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand
aufgenommen werden müssen. |