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Leistungsvergleich von Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung

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Die Leistungen einer Krankenversicherung sind sehr umfangreich. Damit Sie sich ein Bild davon machen können, stellen wir Ihnen im Folgenden die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen denen einer Privaten Krankenversicherung gegenüber:

 Leistungsauswahl
 und Vergleich

Nicht jeder Tarif jeder privaten Krankenversicherung bietet alle Leistungen an. Je nach Versicherungsgesellschaft gibt es nur einen oder mehrere Tarife, die verschiedene Bedürfnisse ansprechen sollen. 

Bei den Gesetzlichen Krankenkassen sind rund 96% der Leistungen gesetzlich vorgegeben. Nur in einem kleinen Bereich gibt es kassenindividuelle Zusatzleistungen.

Ein Vergleich von mehreren Anbietern macht hier absolut Sinn!

 

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Ambulante Leistungen

Private Krankenversicherung:

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Privatpatient mit freier Arztwahl (auch des Facharztes)
  • Grundversorgung, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist
  • Freie Wahl unter allen niedergelassenen approbierten Ärzten
  • Wahl nur unter den zugelassenen Kassenärzten
  • Arztwechsel - auch zum Facharzt - ist jederzeit ohne Überweisung möglich
  • Facharztbesuch meist nur mit Überweisung
  • Kaum Wartezeiten, da Terminvereinbarung
  • Häufig lange Wartezeiten in der Sprechstunde
  • Freie Wahl unter den zugelassenen Heilpraktikern
  • Keine Erstattung für Heilpraktikerleistungen
  • Ausnutzung aller anerkannten Behandlungsmethoden und Medikamente
  • Oft nur Genehmigungen im Einzelfall oder generelle Ablehnung
  • Freie Verschreibungsmöglichkeit aller anerkannten Arzneimittel
  • Verschreibung nur im Rahmen der Liste verordnungsfähiger Arzneimittel. Budget-Begrenzung der Ärzte.
  • Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit sind Entscheidungsmerkmale für die Verschreibung
  • Verschreibungsverbot für diverse Medikamente (“Positivliste”)
  • Kostenerstattung bei Medikamenten und Heilmitteln bis zu 100%
  • Zuzahlungen bei Arznei- und Hilfsmitteln
  • Kostenerstattung für Brillengestell i.d.R. zwischen 100,- und 250,- EUR jährlich bzw. alle zwei Jahre und Kostenerstattung auch für entspiegelte oder getönte Gläser sowie für Kontaktlinsen.
  • Keine Leistungen für Sehhilfen
  • Europaweite oder weltweite Geltung ohne Mehrbeitrag
  • Keine Leistung in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen
  • Klare Leistungsvereinbarung durch den Versicherungsvertrag, der durch die Versicherung nicht einfach geändert werden kann
  • Keine Leistungsvereinbarung, sondern gesetzliche Regelungen. Leistungen können durch den Gesetzgeber einfach gestrichen werden

 

 

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alle Angaben ohne Gewähr!

Stationäre Leistungen

Private Krankenversicherung:

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Privatpatient mit Behandlung durch den Chefarzt oder Privatarzt nach eigener Wahl
  • Behandlung durch den jeweils diensthabenden Arzt
  • Freie Wahl des Krankenhauses
  • Behandlung im nächsterreichbaren Vertragskrankenhaus, sonst Mehrkosten zu Lasten des Patienten
  • Unterbringung nach Wahl des Versicherten im Ein- oder Zweibettzimmer mit eigenen Sanitäreinrichtungen; Telefon, TV und Radio am Bett
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer (i.d.R. 4 bis 6 Betten)
  • Individuelle Besuchszeiten
  • Oft noch vorgegebene Besuchszeiten
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld, wenn Tarifleistungen nicht in Anspruch genommen werden
  • Keine Ersatzleistungen
  • Keine Eigenanteile im Krankenhaus
  • Eigenanteil pro Tag im Krankenhaus
  • Europaweite bzw. weltweite Geltung ohne Mehrbeitrag
  • Keine Leistung in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen
  • klare Leistungsvereinbarung durch den Versicherungsvertrag, der durch die Versicherung nicht einfach geändert werden kann
  • Keine Leistungsvereinbarung, sondern gesetzliche Regelungen. Leistungen können durch den Gesetzgeber einfach gestrichen werden

 

 

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Zahnärztliche Leistungen

Private Krankenversicherung:

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Freie Wahl des Zahnarztes
  • Wahl nur unter den zugelassenen Kassenärzten
  • Zahnbehandlung: Kostenerstattung bis zu 100%. Auch Inlays werden erstattet.
  • Zahnbehandlung: Erstattung der Kosten für einfache und zweckmäßige Behandlung.
  • Zahnersatz: Kostenerstattung bis zu 90%. Auch Implantate und aufwendiger Zahnersatz werden erstattet.
    Kieferorthopädie: Kostenerstattung bis zu 90%.
  • Zahnersatz: 50% der Kosten bei einfacher u. zweckmäßiger Lösung (bei "checkheftgepflegten" Zähnen bis 65%) bzw. Festzuschüsse seit dem Jahr 2005.
    Keine Zuschüsse für große Brücken zum Ersatz von mehr als vier fehlenden Zähnen im Frontalzahnbereich oder mehr als drei fehlenden Zähnen im Seitenzahnbereich.
  • Europaweite bzw. weltweite Geltung ohne Mehrbeitrag
  • Keine Leistung in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen
  • Klare Leistungsvereinbarung durch den Versicherungsvertrag, der durch die Versicherung nicht einfach geändert werden kann
  • Keine Leistungsvereinbarung, sondern gesetzliche Regelungen. Leistungen können durch den Gesetzgeber einfach gestrichen werden

 

 

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Einkommensfortzahlung

Private Krankenversicherung:

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Leistung entsprechend dem vereinbarten Satz, der das volle Nettoeinkommen absichern kann
  • 90% vom Netto unter Abzug von Sozialabgaben, so daß die Auszahlung ca. 75% vom Netto beträgt.
  • Europaweite bzw. weltweite Geltung ohne Mehrbeitrag
  • Keine Leistung in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen
  • Klare Leistungsvereinbarung durch den Versicherungsvertrag, der durch die Versicherung nicht einfach geändert werden kann
  • Keine Leistungsvereinbarung, sondern gesetzliche Regelungen. Leistungen können durch den Gesetzgeber einfach gestrichen werden

 

 

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Pflegeversicherung

Private Krankenversicherung:

Gesetzliche Krankenversicherung

identische Leistungen

 

 

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