Private Krankenversicherung: |
Gesetzliche Krankenversicherung |
- Privatpatient mit freier Arztwahl (auch des Facharztes)
| - Grundversorgung, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist
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- Freie Wahl unter allen niedergelassenen approbierten Ärzten
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- Wahl nur unter den zugelassenen Kassenärzten
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- Arztwechsel - auch zum Facharzt - ist
jederzeit ohne Überweisung möglich
| - Facharztbesuch meist nur mit Überweisung
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- Kaum Wartezeiten, da Terminvereinbarung
| - Häufig lange Wartezeiten in der Sprechstunde
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- Freie Wahl unter den zugelassenen Heilpraktikern
| - Keine Erstattung für Heilpraktikerleistungen
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- Ausnutzung aller anerkannten Behandlungsmethoden und Medikamente
| - Oft nur Genehmigungen im Einzelfall oder generelle Ablehnung
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- Freie Verschreibungsmöglichkeit aller anerkannten Arzneimittel
| - Verschreibung nur im Rahmen der
Liste verordnungsfähiger Arzneimittel. Budget-Begrenzung der Ärzte.
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- Zweckmäßigkeit und
Wirksamkeit sind Entscheidungsmerkmale für die Verschreibung
| - Verschreibungsverbot für diverse Medikamente (“Positivliste”)
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- Kostenerstattung bei Medikamenten und Heilmitteln bis zu 100%
| - Zuzahlungen bei Arznei- und Hilfsmitteln
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- Kostenerstattung für Brillengestell i.d.R. zwischen 100,- und 250,- EUR jährlich bzw. alle zwei
Jahre und Kostenerstattung auch für entspiegelte oder getönte Gläser sowie für Kontaktlinsen.
| - Keine Leistungen für Sehhilfen
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- Europaweite oder weltweite Geltung ohne Mehrbeitrag
| - Keine Leistung in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen
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- Klare Leistungsvereinbarung durch den Versicherungsvertrag, der durch die
Versicherung nicht einfach geändert werden kann
| - Keine Leistungsvereinbarung, sondern gesetzliche Regelungen. Leistungen können durch den Gesetzgeber einfach gestrichen werden
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| alle Angaben ohne Gewähr! |