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Reformen und Leistungseinschränkungen der Gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren:
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Verordnung von speziellen neuen Arzeimitteln mit entsprechenden Kosten nur nach ärztlicher Zweitmeinung. Wurde für bestimmte
Medikamente ein Rabattvertrag zwischen Krankenkasse und Hersteller getroffen, können die Zuzahlungen für den Versicherten ermäßigt oder ganz gestrichen werden.
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Einführung Ver- ursacherprinzip
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Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich müssen Folgeerkrankungen bei “selbstverschuldeten” Krankheiten (z.B.
Entfernung von Piercings oder Tattoos) selbst bezahlt werden. Dazu sind die Ärzte zur Meldung solcher Behandlungen an die jeweilige Krankenkasse verpflichtet worden.
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Nehmen chronisch Kranke die Vorsorgeuntersuchungen nicht regelmäßig wahr, kann ihnen die Vergünstigung in der Belastungsgrenze
gestrichen werden.
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Wegfall der Zuzahlung für Patienten, wenn der Preis für das Arzneimittel um mindestens 30% unterhalb des 2006 erneut abgesenkten
Festbetrages liegt.
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Die bisherigen prozentualen Anteile der Gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten beim Zahnersatz werden durch sogenannte
“befundbezogene Festzuschüsse” ersetzt. Statt wie bisher 50% (mit Bonusheft bis 65%) der Kosten für die einfach und zweckmäßige Behandlung werden künftig Pauschalen bezahlt, die etwa 50%
Leistung auf Basis des Jahres 2004 umfassen sollen.
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Änderung der paritätischen Finanzierung
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Bislang wurden die Beiträge für alle Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
erbracht. Von Juli 2005 wird der Beitragssatz pauschal um 0,9 Prozentpunkte gesenkt und gleichzeitig muß jeder Versicherte einen zusätzlichen Sonderbeitrag für Zahnersatz und Krankengeld von
jeweils 0,45% bezahlen. Somit sind 0,9% Beitrag vom Arbeitnehmer alleine zu tragen und nicht mehr wie vorher hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
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Durch die Abschaffung der paritätischen Finanzierung von Zahnersatz und Krankengeld reduziert sich der Beitragssatz pauschal um
0,9 Prozentpunkte. Gleichzeitig steigt die eigene Belastung eines jeden Versicherten um 0,9 Prozentpunkte, was im Endeffekt eine Mehrbelastung von 0,45 Prozentpunkten bedeutet.
Weiterhin zahlen Versicherte ohne Kinder für die Pflegepflichtversicherung seit Januar 2005 einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz.
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2004 GKV-Moderni- sierungsgesetz
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Pflichtversicherte Rentner in der “Krankenversicherung der Rentner” KVdR bezahlen auf Betriebsrenten den vollen Beitragssatz für
Kranken- und Pflegeversicherungen. Auch Einmalauszahlungen aus der Betrieblichen Altersvorsorge (z.B. aus Direktversicherungen) unterliegen dem vollen Beitragssatz. Um hier eine Kappung
der Beitragszahlung durch die Beitragsbemessungsgrenze zu verhindern, wird die Auszahlung fiktiv auf 10 Jahre verteilt.
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Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr erstattet.
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Es wird eine Praxisgebühr von EUR 10,- für jede erste Inanspruchnahme jedes Arztes im Quartal eingeführt. Ausgenommen davon sind
nur Überweisungen sowie Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen.
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Auch die Leistung für Brillengläser wird nun gestrichen, so daß es gar keine Leistung für Sehhilfen mehr gibt (Ausnahme: schwer
Sehbeeinträchtigte)
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Das Sterbegeld wird ersatzlos gestrichen.
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Arzneimittel: Erhöhung der Zuzahlungen auf 10%, mindestens EUR 5 und maximal EUR 10,-; nicht-verschreibungspflichtige Medikamente
werden grundsätzlich nicht mehr erstattet. Hilfsmittel: Zuzahlungen in Höhe von 10% gelten jetzt für sämtliche Hilfsmittel, so z.B. auch für Rollstühle etc., mind. EUR 5, max. EUR 10,-;
darüber hinaus gelten die Festbeträge weiter. Heilmittel: Die Zuzahlung beträgt 10% (z.B. für Fango, Massagen, etc.) zzgl. EUR 10,- pauschal je Verordnung. Krankenhaus: Die
Eigenbeteiligung beträgt nun EUR 10,- je Kalendertag für maximal 28 Tage pro Jahr.
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2003
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Der duchschnittliche Beitragssatz hat im Jahr 2003 die 14%-Marke durchbrochen.
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Trotz einiger Versuche wie Ausgabenbudgets, Verbote von Beitragserhöhungen etc. bleiben die Maßnahmen halbherzig und die Kosten
steigen drastisch weiter.
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Die zum Jahresende beschlossene Gesundheitsreform führt zu weitreichenden Änderungen, scheint aber die erhofften Ersparnisse
nicht zu bringen. Nähere Details zur Reform: http://www.gesundheitsreformen.info
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2000
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Angleichung der niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze Ost auf Niveau West (de facto Beitragserhöhung in den neuen Bundesländern)
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Geburtsjahrgänge 1979 und jünger erhalten wieder Leistungen für Zahnersatz. Statt Festzuschuß wieder prozentuale Erstattung von
50% bis 65%.
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Senkung der Zuzahlung je nach Packungsgröße auf 8,- / 9,- / 10,- DM
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1997 Erstes und zweites GKV-
Neuordnungs- gesetz
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Erhöhung der Zuzahlung je nach Packungsgröße auf 9,- / 11,- / 13,- DM
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Zuzahlung: 15% 20% Eigenbeteiligung an Kosten, die die Krankenkasse übernimmt.
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Kein Zuschuß mehr für Brillengestelle
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Zahnbehandlung, Zahnersatz
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Nur noch geringer Festzuschuß bei Zahnersatz. Kein Zahnersatz (außer bei Unfall oder schwerer Allgemeinerkrankung) für die
Jahrgänge 1979 und jünger. Einschränkungen bei Zahnbehandlung (z.B. keine implantologischen Leistungen mehr). Keine Erstattung für Inlays.
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Höhere Eigenbeteiligung bei stationären Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen (alte Bundesländer 25,- DM statt 12,- DM, neue
Bundesländer 20,- statt 9,- DM. Erhöhung der Eigenbeteiligung im Krankenhaus von 9,- DM (neue Bundesländer) bzw. 12,- DM (alte Bundesländer) auf 14,- bzw. 17,- DM.
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Senkung auf 70% (vorher 80%) des Bruttoeinkommens, maximal 90% (vorher 100%) des Nettoeinkommens.
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Arzneimittel, Verbandsmittel
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Zuzahlung für Versicherte über 18 Jahren nach Packungsgrößen zwischen 3,- und 7,- DM. Zuzahlung auch bei Mitteln mit Festbetrag.
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Zuzahlung von 12,- DM pro Tag für maximal 14 Tage.
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1993 Gesundheits- strukturgesetz
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Arzneimittel, Verbandsmittel
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Preisabhängige Zuzahlung pro Medikament für Versicherte ab 18 Jahren
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Große Brücken zum Ersatz von mehr als 4 fehlenden Zähnen je Kiefer oder mehr als 3 fehlenden Zähnen je Seitenzahnbereich werden
nicht mehr erstattet. Kieferorthopädie nur noch für Kinder / Jugendliche (Ausnahme: Erwachsene mit schweren Kieferanomalien).
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Zuzahlung von 11,- DM pro Tag
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Fahrtkosten zur stationären Behandlung, die 20,- DM übersteigen, werden übernommen, wenn damit eine stationäre Behandlung
vermieden oder verkürzt wird.
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Bonus nur, wenn regelmäßige Vorsorgebehandlung nachgewiesen wird. Bei mehr als 10 Jahren Vorsorgenachweis Bonus 15%.
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ab 1.7.1991 6,1% Eigenanteil für Rentner
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Versteuerung von Krankentagegeldern bei gesetzlich Krankenversicherten. (Basis: Einkommensteuergesetz § 32 b)
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ab 1.7.1990 6,4% Eigenanteil für Rentner
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1989 Gesundheits- reformgesetz
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Arzneimittel / Verbandmittel
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Festlegung von Festbeträgen für Arzneimittel. Differenz zu teureren Mitteln trägt der Patient selbst. Bei Nichtfestbetragsmitteln
Zuzahlung von DM 3,-
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Festbeträge für industriell gefertigte Produkte. Zuschuß für Brillengestell 20,- DM. Neue Brille nur bei Veränderung der
Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien. Kontaktlinsen nur in besonders schweren Fällen. Bei physikalischer Therapie (z.B. Massagen) Eigenanteil 10%.
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Festlegung von Zuschußgruppen für Zahnersatzleistungen: 50% Zuschuß und ggfls. 10% Bonus.
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Erhöhung der Zuzahlung durch die Patienten je Krankenhaustag auf 10,- DM bis maximal 140,- DM pro Jahr.
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Zulassung zur Krankenversicherung der Rentner nur dann, wenn man zu 9/10 seiner erwerbstätigen Zeit Mitglied einer Gesetzlichen
Krankenkasse war.
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Seit Mitte der 80er Jahre steigen die Beiträge wieder konstant an und erreichen im Durchschnitt knapp unter 13%.
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Abschaffung der kostenlosen Krankenversicherung für Rentner - pflichtversicherte Rentner müssen erstmals einen Teil ihres Beitrags selbst
zahlen.
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Die Beiträge steigen von durchschnittlich 8,4% im Jahr 1970 auf 10% im Jahr 1975. Ende der 70er Jahre liegt der Beitrag bei 11,3%.
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Die sozial-liberale Regierung baut das Systen aus. Seit 1974 werden auch Reha-Maßnahmen gezahlt. 1977 gibt es das erste
Kostendämpfungsgesetz, bei dem Arzneimittel-Höchstbeträge und Leistungsbeschränkungen eingeführt werden. So werden Bagatell-Medikamente nicht mehr bezahlt.
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Die Beiträge steigen 1962 auf durchschnittlich 9,5%.
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Ein zweiter Reformversuch zur Übertragung der Zahlungspflicht des Krankengeldes von den Krankenkassen auf die Arbeitgeber
scheitert.
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Der durchschnittliche Beitragssatz steigt von 6% im Jahr 1950 auf mehr als 8% im Jahr 1958 an.
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Ein erster Reformversuch scheitert, nach dem Versicherten Selbstbeteiligungen an ärztlichen Behandlungen und Arzneien tragen
sollen.
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