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Verbesserte Einkommensabsicherung

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Als Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse haben Sie Anspruch auf ein sogenanntes Krankengeld. Damit ist die Einkommensabsicherung bei längerer Krankheit gemeint.

Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber normalerweise sechs Wochen lang das Gehalt weiter. Danach tritt die Krankenkasse ein. Allerdings bekommen Sie nicht Ihr komplettes Nettogehalt ausgezahlt. Von der Krankenkasse werden Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung einbehalten.

Dadurch bekommen Sie nur ca. 75% Ihres Nettogehalts gezahlt. Reicht Ihnen das?

Wenn nicht, können Sie diese Differenz mit einem privaten Krankentagegeld absichern.

 Gesetzliches
 Krankengeld

Das Krankengeld der Gesetzlichen Kassen beträgt 70% vom Bruttoeinkommen, maximal aber 90% vom Netto.

Von diesem Betrag werden nun noch die Arbeitnehmerbeiträge für die vorgeschriebene Sozialversicherung abgezogen (ca. 14%).

Damit beträgt Ihr Krankengeld gerade mal ca. 75% vom Netto!

 

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