Als Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse haben Sie Anspruch auf ein sogenanntes Krankengeld. Damit ist die Einkommensabsicherung bei längerer
Krankheit gemeint. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber normalerweise sechs Wochen lang das Gehalt weiter. Danach tritt die Krankenkasse ein. Allerdings bekommen Sie nicht Ihr komplettes Nettogehalt ausgezahlt. Von der Krankenkasse werden Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und
der Pflegeversicherung einbehalten. Dadurch bekommen Sie nur ca. 75% Ihres Nettogehalts gezahlt. Reicht Ihnen das? Wenn nicht, können Sie diese Differenz mit einem
privaten Krankentagegeld absichern. |