- Was, wenn die Schulmedizin einmal nicht weiter weiß?
- Was, wenn man lieber auf eine sanftere natürliche Medizin zurückgreifen möchte?
Der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es generell untersagt, Leistungen für die Behandlung durch
Heilpraktiker zu erbringen. Zwar wird für einige Naturheilverfahren geleistet - jedoch nur, wenn diese von einem Arzt mit Kassenzulassung erbracht werden. Legen Sie also besonders viel Wert auf diese alternative Medizin, dann sollten Sie mit einer privaten Zusatz-Versicherung ihr Kostenrisiko senken. Je nach Ihren
Ansprüchen gibt es mehrere Möglichkeiten, diesen Punkt mehr oder weniger umfangreich abzusichern. Fragen Sie einfach nach unseren Angeboten mit Heilpraktikerbehandlungen und unseren speziellen Naturheil-Tarifen! Dort können z.B. auch die kompletten Leistungen nach dem vollständigen
“Hufelandverzeichnis” mitversichert werden. |